Reisebedingungen

Empfohlener Text des Schweizerischen Reisebüroverbandes

Akdeniz reisen, Oguz

VERANTWORTUNG.

Die nachstehend detaillierten Bedingungen und Modalitäten sind integraler Bestandteil des Reisevertrages, der zwischen uns und Ihnen als Reiseteilnehmer abgeschlossen wird. Ebenso gehören die Bedingungen und Anmerkungen im Inneren dieses Katalogs zu diesem Vertrag. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unser Vertrag zwischen Pauschalreisen und maßgeschneiderten Arrangements unterscheidet. Eine Pauschalreise bedeutet, dass wir einen einzigen Preis für Unterkunft und Transport veröffentlichen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie gegenüber uns. Es übermittelt uns Ihre Anmeldung. Unsere Bestätigung an Ihr Reisebüro ist verbindlich. Wenn Ihre Zahlung nicht rechtzeitig bei uns eingeht, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Preise:

2.1. Reservierungsgebühren

2.1.a Für eine Reservierung eines "à la carte"-Programms werden CHF 50.- pro Person (maximal CHF 100.- pro Dossier) erhoben.

2.1.b Bei einem Pauschalarrangement, das nur terrestrische Leistungen umfasst (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), werden CHF 50.- pro Person (maximal CHF 100.- pro Dossier) als Reservierungsgebühren erhoben.

2.2. Preissteigerungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn die Kosten der Transportmittel steigen (z.B. Treibstoffkosten), neue oder erhöhte Steuern eingeführt werden (z.B. Flughafensteuern), Wechselkursänderungen oder vom Staat geforderte Steuern (MWST) anfallen. Gegebenenfalls berechnen wir die Erhöhung auf der Basis der tatsächlichen zusätzlichen Kosten. Wenn die Erhöhung mehr als 10 % beträgt, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung kostenlos zu kündigen.

2.3. Programmänderungen

Akdeniz Reisen Oguz behält sich das Recht vor, seine Programme und Preise zu ändern, wenn Maßnahmen seiner Dienstleister oder andere Umstände, die nicht vorhersehbar oder beeinflussbar waren, dies erforderlich machen. In Ausnahmefällen (z.B. Überbuchungen) behalten wir uns das Recht vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir bemühen uns, Ihnen eine gleichwertige Alternative zu finden.

2.3.a Pauschalreisen. Bei Pauschalreisen können unvorhergesehene Änderungen (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleister, Zeitpläne usw.) auftreten. In solchen Fällen bemühen wir uns, einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Programmänderungen berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen oder Lohnverlustentschädigungen usw., jedoch erstatten wir Ihnen etwaige Differenzen zwischen der erbrachten und der in unseren Leistungen beschriebenen niedrigeren Leistung.

2.3.b Zusätzliche Kosten, die sich aus einer Verlängerung der Reise oder Änderungen der Reiserouten aufgrund unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

2.4. "à la carte" Arrangement

Wir sind Vermittler zwischen dem Kunden und den in unserer Broschüre genannten Dienstleistern (Transportunternehmen, Hotels, Mietwagen usw.). Daher können wir nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen dieser Unternehmen garantieren. Wir sind jedoch für die Auswahl der Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen sollen, verantwortlich. Im Schadensfall bemühen wir uns, Ihnen bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu helfen.

2.5. Stornierung durch den Reiseveranstalter

Akdeniz Reisen Oguz behält sich das Recht vor, eine Reise spätestens 30 Tage vor der Abreise zu stornieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Zwingende Gründe bleiben vorbehalten (höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Verweigerung oder Entzug des Landerechts usw.). Aus den gleichen Gründen behalten wir uns das Recht vor, eine bereits laufende Reise abzubrechen. Im Falle einer Stornierung unsererseits erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück. Bei einem Abbruch erstatten wir Ihnen die ungenutzten Leistungen. Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

Die in der Akdeniz Reisen Oguz Broschüre angegebenen Preise gelten pro Person in Schweizer Franken, sofern nicht anders angegeben. Für Preisänderungen siehe § 2.2, 2.3, 2.3 a, 2.3 b, 2.4, 2.5.

3.1. Zahlung

Bei der Anmeldung muss der Kunde eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtreisepreises leisten. Der Restbetrag muss bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Abreisedatum bezahlt werden. Bei einer späten Anmeldung muss der gesamte Betrag bei der Anmeldung bezahlt werden. Wenn das Buchungsbüro die Anzahlung und die Zahlung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erhält, kann Akdeniz Reisen Oguz die Reiseleistungen verweigern und die Stornierungsrechte gemäß § 4 geltend machen.

4. Änderung der Reservierung oder Stornierung der Reise durch den Kunden

Bei einer Änderung der Reservierung durch den Kunden erhebt Akdeniz Reisen Oguz eine Gebühr von CHF 60.- pro Person und Dossier (maximal CHF 120.- pro Dossier), zuzüglich eventueller Telefon- und Faxkosten. Eine Änderung des Urlaubstermins gilt als Stornierung der Reise.

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Gebühren:

  • 31 Tage vor dem Abreisedatum: Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- / pro Person.
  • 30 bis 21 Tage vor dem Abreisedatum: 25 % des Gesamtreisepreises.
  • 20 bis 15 Tage vor dem Abreisedatum: 50 % des Gesamtreisepreises.
  • 14 bis 8 Tage vor dem Abreisedatum: 75 % des Gesamtreisepreises.
  • 7 bis 0 Tage vor dem Abreisedatum: 100 % des Reisepreises.

Jede Reise mit Charterflug unterliegt spezifischen Bedingungen, die bei der Bestätigung mitgeteilt werden. Wenn der stornierende Kunde eine Ersatzperson findet, werden nur die Bearbeitungsgebühren erhoben. Alle Kosten, die durch eine Änderung oder Stornierung durch den Kunden nach Reisebeginn entstehen, gehen vollständig zu seinen Lasten und können nicht von Akdeniz Reisen Oguz erstattet werden, einschließlich der nicht erbrachten Leistungen aufgrund dieser Änderungen oder Stornierungen.

Linienflüge, Pauschalreisen mit Linienflügen, interkontinentale Flüge und Inlandsflüge im Ausland: Die Bedingungen für die ausgewählten Flüge und Tarife der jeweiligen Fluggesellschaft werden Ihnen vor der Buchung von unserem Buchungszentrum mitgeteilt. Buchungen von Pauschalreisen mit Linienflügen unterliegen nicht den Pauschalstornobedingungen und werden von Fall zu Fall geprüft. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft und Buchungsklasse.

Zugreisen/Schiffsreisen/Weitere Zusatzleistungen: Es gelten die Stornierungsbedingungen unseres Dienstleisters.

5. Versicherungen

Storno-, Rückführungs- und Gepäckversicherungen sind in unseren Pauschalpreisen nicht enthalten. Wenn Sie durch eine solche private Versicherung abgedeckt sind (z.B. ETI-Buch), bieten wir Ihnen eine Versicherung bei MONDIALE ASSURANCE an, deren Prämie Ihnen separat in Rechnung gestellt wird, zu einem Preis, der je nach den zu deckenden Leistungen variiert. Wenn Ihre Reise storniert oder verzögert werden muss, erstattet die Versicherungsgesellschaft die Stornokosten bis zur Höhe des tatsächlichen Arrangementpreises. Auch zusätzliche Kosten für verspätete Abfahrten werden gedeckt.

Versicherte Ereignisse: schwere Krankheit, schwere Körperverletzung, schwere Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person, einer am Reise teilnehmenden Person, einer der versicherten Person nahestehenden Person, einer Ersatzperson am Arbeitsplatz, wenn in diesem Fall die Anwesenheit der versicherten Person am Arbeitsplatz erforderlich wird, wenn die Güter der versicherten Person zu Hause durch Feuer, Naturgewalten, Diebstahl oder Wasserschaden schwer beschädigt werden und ihre Anwesenheit zu Hause erforderlich ist. Fehlfunktion oder Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel, die für die Anreise zum offiziellen Abreiseort in der Schweiz (Flughafen, Abfahrtsbahnhof) genutzt werden sollen.

Die unerwartete Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber der versicherten Person in den letzten 30 Tagen vor Reiseantritt, bedingt durch eine schwierige wirtschaftliche Lage. Wenn die Person an einer chronischen Krankheit leidet, ohne dass diese die Teilnahme an der Reise bei der Buchung beeinträchtigt, erstattet MONDIAL ASSISTANCE die versicherten Kosten, die durch eine Stornierung infolge einer akuten Verschlimmerung dieser Krankheit entstehen würden. Gleiches gilt im Falle des Todes der versicherten Person infolge der chronischen Krankheit. Jede Person, die sich für eine unserer Reisen anmeldet, muss durch eine Storno- und Rückführungsversicherung abgedeckt sein. Die Gepäckversicherung bleibt jedem selbst überlassen.

6. Reisepässe, Visa, Impfungen

Reisende müssen darauf achten, die zum Zeitpunkt der Reise gültigen Vorschriften einzuhalten. Ihr Reisebüro wird Sie über die Einreiseformalitäten (Reisepass und Visum) sowie über Gesundheitsvorkehrungen informieren. Akdeniz Reisen Oguz übernimmt keine Verantwortung, wenn ein Passagier diesen Vorschriften nicht nachkommt. Verpasst er seinen Flug (ungültiger Reisepass usw.), verliert er alle Transportrechte und hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung.

7. Reklamationen

Wenn die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung in der Broschüre entsprechen oder ein wesentlicher Mangel vorliegt, muss sich der Kunde unverzüglich an den Reisebegleiter, unseren Korrespondenten oder den betreffenden Dienstleister wenden und um Abhilfe bitten. Wenn seine Intervention innerhalb einer angemessenen Frist keine Lösung bringt, keine Hilfe möglich ist oder diese unzureichend ist, muss der Kunde ein schriftliches Dokument von unserem Vertreter oder dem betreffenden Dienstleister verlangen, das den Inhalt der Reklamation bestätigt. Die Reklamation muss uns innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich zugehen.

8.1 Verantwortung von Akdeniz Reisen Oguz

Wir schreiben Ihnen den Betrag der vereinbarten Leistungen gut, die nicht erbracht werden konnten oder unzureichend erbracht wurden, sofern unser Korrespondent oder unser Dienstleister Ihnen vor Ort keine gleichwertige Ersatzleistung anbieten konnte und ein Verschulden uns oder unserem Dienstleister zugeschrieben werden kann.

8.2 Internationale Übereinkommen und nationale Gesetze

Wenn internationale Übereinkommen und nationale Gesetze Entschädigungsbeschränkungen für Schäden aufgrund der Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung des Vertrages vorsehen, können wir uns auf diese berufen und unsere Verantwortung nur im Rahmen dieser Übereinkommen und Gesetze übernehmen. Internationale Übereinkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere im Bereich der Verkehrsmittel (Luft-, Eisenbahn-, Fluss- oder Hochseeverkehr).

8.3 Haftpflicht

Unsere Haftung ist nicht gegeben, wenn die Nichterfüllung, unvollständige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden aus folgenden Gründen resultieren:

  • Fahrlässigkeit des Kunden vor oder während der Reise
  • Unvorhersehbare oder unvermeidbare Fahrlässigkeit eines Dritten, der nicht an der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist
  • Höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz der gebotenen Sorgfalt von uns, dem Vermittler oder dem Dienstleister nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.

In all diesen Fällen ist jede Schadensersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen.

8.4 Personenschäden, Unfälle usw.

Bei Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. aufgrund der Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung des Vertrages haften wir nur, wenn die Schäden von uns selbst oder unseren Dienstleistern verursacht wurden. Vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen oder nationalen Gesetzen (§ 8.2, 8.3).

8.5 Sach- und Vermögensschäden usw.

Für andere Schäden aufgrund der Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung des Vertrages haften wir nur, wenn der Schaden auf Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens eines Dienstleisters zurückzuführen ist. Unsere Haftung ist auf das Doppelte des Reisepreises begrenzt, vorbehaltlich niedrigerer Haftungsgrenzen in internationalen Übereinkommen oder nationalen Gesetzen.

8.6 Wertsachen, Geld, Schmuck, Kreditkarten

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie persönlich für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen, Geld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstung usw. verantwortlich sind. In Hotels müssen diese Gegenstände im Safe deponiert werden. Unsere Haftung kann im Falle von Diebstahl, Verlust, Schaden usw. nicht übernommen werden.

8.7 Flug-, Zug-, Bus-, Schiffsfahrpläne

Es ist uns trotz sorgfältiger Reiseorganisation nicht möglich, die Einhaltung dieser Fahrpläne zu garantieren. Bei Verspätungen der Transportunternehmen, aus welchen Gründen auch immer, übernehmen wir keine Verantwortung für Schäden, wie z.B. Lohnverluste, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten, nicht erbrachte Leistungen usw.

8.8 Veranstaltungen während der Reise

Außerhalb des vereinbarten Reiseprogramms können lokale Veranstaltungen oder Ausflüge während der Reise gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Veranstaltungen oder Ausflüge bestimmte Risiken beinhalten. Wenn Sie an diesen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen, tun Sie dies auf eigene Verantwortung für eventuelle Schäden.

8.9 Kuren, Schönheitswochen usw.

Medizinische Kuren erfolgen unter ärztlicher Aufsicht, Schönheitskuren unter der Aufsicht von Spezialisten. Wir vermitteln diese Angebote und können daher nicht für die Ärzte, Spezialisten und Helfer oder den Erfolg der Behandlung verantwortlich gemacht werden.

9. Garantie

Wir sind Mitglied des TPS und garantieren daher, dass Ihnen die gebuchten Leistungen erbracht werden.

Redaktionsdatum: Die vorliegende Fassung wurde im Januar 2011 abgeschlossen. Akdeniz Reisen Oguz behält sich das Recht vor, nach diesem Datum Änderungen hinsichtlich der angegebenen Zahlen und Preise vorzunehmen. Bitte konsultieren Sie daher Ihr Reisebüro vor der Buchung.

Gerichtsstand: Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht in Lausanne zuständig und das schweizerische Recht anwendbar.

Tags

Reisebedingungen, Akdeniz Reisen Oguz, Schweizerischer Reisebüroverband, Verantwortung, Zahlungen, Stornierungen, Versicherungen, Reisepässe, Visa

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